Die Alternative zur Stationären Rehabilitation ist die wohnortnahe ambulante ganztägige orthopädische Rehabilitation in Aschaffenburg.

Für viele Patienten mit orthopädischen Krankheitsbildern gibt es die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation.
Die ambulante Rehabilitation hat sich als patientenfreundliche Alternative zu stationären Behandlungsmaßnahmen in einer Rehaklinik entwickelt. Die Patienten möchten oft ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen und ziehen deswegen immer häufiger wohnortnahe Therapiemaßnahmen, den stationären vor.
Statt ihre Zeit ganztags und auch abends fern von zu Hause in einer stationären Rehaklinik zu verbringen, bleiben sie 4-6 Stunden in ambulanter Behandlung und können danach, meist schon am frühen Nachmittag, wieder in ihr gewohntes Umfeld nach Hause zurückkehren.
Unser Rehabilitationszentrum erfüllt auf 2100 qm Nutzfläche alle räumlichen und apparativen Voraussetzungen um Patienten optimal zu behandeln.

Die Ambulante Rehabilitation gliedert sich in unterschiedliche Maßnahmen auf

  • Ambulante Medizinische Rehabilitation (AMR) bei chronischen oder akuten Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • Ambulante Anschlussrehabilitation (AHB) z.B nach:
    • Vorausgegangenem stationären Krankenhausaufenthalt
    • Operationen der Gelenke (z.B. Hüft-, Knie-, oder Schultergelenksoperationen)
    • Operationen der Wirbelsäule (Bandscheibenoperationen usw.)
    • Sonstigen stationäre Behandlungen

Beantragung der ambulanten Rehabilitation über die gesetzliche Krankenkasse:

Ihr Hausarzt oder Facharzt prüft, ob die Voraussetzung für eine ambulante Rehabilitation vorliegt und leitet das Antragsverfahren bei der Krankenkasse (mit Muster 60) ein.
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt ihre Zuständigkeit als Kostenträger und schickt Ihrem behandelnden Arzt das Formular 61 (Verordnung medizinischer Rehabilitation) zu.
Die ausgefüllte Verordnung schickt Ihr Arzt oder das Reha-Zentrum an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung.
Sobald die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Aufnahmetermins in Verbindung.

Beantragung Ambulante Rehabilitation über DRV Bund / DRV Land /private Krankenversicherung

Auch hier erfolgt die Beantragung i.d. Regel durch den behandelnden Arzt/das behandelnde Krankenhaus Ist der zuständige Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, erfolgt dies über die Formulare G0100 und G0110 in Verbindung mit einem ärztlichen Befundbericht. Die Privatkassen übernehmen die Kosten einer Ambulanten Anschlussrehabilitation oder einer Ambulanten Rehabilitation auf Antrag. Sie haben immer ein Recht auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme.

Link zum Flyer "Wunsch und Wahlrecht"

Link zur "Fahrtkostenerstattung" Hiermit können Sie schnell Ihre Fahrkostenerstattung bei Fahrten zur Ambulanten Rehabilitation beantragen.

Link zu den Formularen G0100 und G0110

Video:   Was ist ambulante Rehabilitation?

Ganztägig Ambulante orthopädische Rehabilitation

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Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

Nach einem Berufsunfall oder Wegeunfall von und zur Arbeitsstelle können die Berufsgenossenschaften oder die gesetzlichen Unfallkassen die Kosten für eine EAP übernehmen.

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MBOR und ABMR

Die MBOR der Deutschen Rentenversicherung, sowie die ABMR der Berufsgenossenschaften stellt eine konsequente Anpassung der Bedürfnisse innerhalb der bestehenden Rehabilitation dar.

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