Die alternative zur Stationären Rehabilitation wohnortnahe ambulante ganztägige orthopädische Rehabilitation in Aschaffenburg.
Für viele Patienten mit orthopädischen Krankheitsbildern gibt es nun die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation in Aschaffenburg.
Die ambulante Rehabilitation hat sich als patientenfreundliche Alternative zu stationären Behandlungsmaßnahmen in einer Rehaklinik entwickelt. Die Patienten möchten oft ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen und ziehen deswegen immer häufiger wohnortnahe Therapiemaßnahmen, den stationären vor.
Statt ihre Zeit ganztags und auch abends fern von zu Hause in einer stationären Rehaklinik zu verbringen, bleiben sie 4-6 Stunden in ambulanter Behandlung und können danach, meist schon am frühen Nachmittag, wieder in ihr gewohntes Umfeld nach Hause zurückkehren.
Unser Rehabilitationszentrum erfüllt auf 2100 qm Nutzfläche alle räumlichen und apparativen Voraussetzungen um Patienten optimal zu behandeln.
Die Ambulante Rehabilitation gliedert sich in unterschiedliche Maßnahmen auf
- Ambulante Anschlussrehabilitation (AHB)
- Nach vorausgegangenem stationären Krankenhausaufenthalt
- nach Operationen der Gelenke (z.B. Hüft-, Knie-, oder Schultergelenksoperationen)
- Operationen der Wirbelsäule (Bandscheibenoperationen usw.)
- Sonstige stationäre Behandlungen.
Am besten besprechen Sie die Nachbehandlung mit ihrem zuständigen Arzt. Der Sozialdienst des Krankenhauses leitet die Anschlussrehabilitation ein.
Die Ambulante Rehabilitation
Bei chronischen aber auch akuten Erkrankungen oder Operationen des Bewegungsapparates, unter umständen auch ohne dass ein Krankenhausaufenthalt stattgefunden hat.
Ambulante Rehabilitation (gesetzliche Krankenkasse)
Ihr Hausarzt oder Facharzt prüft, ob die Voraussetzung für eine ambulante Rehabilitation vorliegt und leitet das Antragsverfahren bei der Krankenkasse (mit Muster 60) ein.
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt ihre Zuständigkeit als Kostenträger und schickt Ihrem behandelnden Arzt das Formular 61 (Verordnung medizinischer Rehabilitation) zu.
Die ausgefüllte Verordnung schickt Ihr Arzt oder das Reha-Zentrum an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung.
Sobald die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Aufnahmetermins in Verbindung.
Ambulante Rehabilitation (DRV Bund / DRV Nordbayern / DRV Hessen / PKV)
Ist der zuständige Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, reichen Sie bitte dort das Formular G0100 und G0110 sowie einen ärztlichen Befundbericht ein. Die Privatkassen übernehmen die Kosten einer Ambulanten Anschlussrehabilitation oder einer Ambulanten Rehabilitation auf Antrag. Sie haben immer ein Recht auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme.
Link zum Flyer "Wunsch und Wahlrecht"
Link zur "Fahrtkostenerstattung" Hiermit können Sie schnell Ihre Fahrkostenerstattung bei Fahrten zur Ambulanten Rehabilitation beantragen.
Link zu den Formularen G0100 und G0110