Häufig gestellte Fragen - Ambulante Rehabilitation
Sie absolvieren alle Therapiemaßnahmen wohnortnah in unserem ambulanten Rehabilitationszentrum Balance Aschaffenburg. Alle Maßnahmen sind über den Tag verteilt und umfassen zwischen vier bis sechs Stunden pro Tag (inklusive Mittagessen und Ruhepausen) an fünf Tagen die Woche.
Unser Ärzteteam aus Facharzt:innen und Assistenzarzt:innen leiten das interdisziplinäre Behandlungsteam bestehend aus: Physiotherapeut:innen, Diplom-Sportwissenschaftler:innen, Ergotherapeut:innenen, Psychologen:innen Ernährungsberater:innen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Krankenschwestern, MTA ́s und Sozialarbeitern. Im ärztlichen Aufnahmegespräch wir bestimmt mit wem und in welchem zeitlichen Umfang sie mit den einzelnen Fachgruppen zu tun haben.
Aufgrund der ärztlichen Diagnose werden, wie bei einem stationären Aufenthalt, individuelle Behandlungsprogramme zusammengestellt, insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Verletzungen und orthopädischen Operationen können schnelle und nachhaltige Erfolge in der ambulanten Rehabilitation erzielt werden. Zudem werden auch degenerative orthopädische Krankheiten, angeborene Krankheiten wie Fehlbildungen, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane behandelt. Ihre Therapie wird auf Ihre Verletzung oder Krankheit und Ihre Belastbarkeit auf Sie maßgeschneidert.
Wenn Sie nicht selbst zu uns fahren können oder aufgrund Ihrer Erkrankung nicht können, werden Sie von unserem Sammeltransport zu Hause abgeholt und nach der Behandlung auch wieder dorthin zurück gebracht. Bitte klären Sie mindensten zwei Wochen vor Antritt der Reha, ob das in Ihrem Fall auch möglich ist. Wir können leider nicht alle Ortschaften in den umliegenden Landkreisen anfahren.
Neben der Betreuung durch unsere Reha-Ärzte bleiben Sie in der Obhut Ihres operierenden oder für sie gewohnten, behandelnden Arztes und eventuell Ihres Krankenhauses. Dies ermöglicht eine rasche Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Eine wohnortnahe ambulante Reha-Maßnahme ist zum Beispiel möglich bei:
- Nachbehandlung von Bandscheibenoperationen
- Konservative Behandlung von Bandscheibenvorfällen
- Degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule
- Arthrosen des Bewegungsapparates (Hüfte, Knie, Schulter)
- Erkrankungen der Wirbelsäule bei angeborenen, entzündlichen Veränderungen
- Verletzungen der Wirbelsäule, mit oder ohne Beteiligung des Nervensystems
- Zustand nach Gelenkersatzoperationen (künstliches Schulter-, Knie- oder Hüftgelenk)
- Zustand nach Verletzungen bzw. Operationen am Bewegungsapparat
- Nachbehandlung nach Sportverletzungen und Sportschäden
Die Reha soll Ihnen helfen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und ihr seelisches Gleichgewicht zu finden. Sie sollen wieder gesund werden und Ihre beruflichen Anforderungen sowie den Alltag wieder bewältigen können. Um die berufliche Wiedereingliederung und die Analyse des häuslichen Umfeldes kümmern sich in unserem Haus besonders ausgebildete Sozialarbeiter:innen.
Die notwendigen Formalitäten für die Einleitung einer Rehamaßnahmen in unsere Einrichtung werden mit Zustimmung von Ihnen direkt von den Sozialdiensten der Krankenhäuser erledigt, oder von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Sie brauchen sich in der Regel um nichts zu kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Hessen und alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Antrag und bei entsprechender Indikation die Kosten des Reha Aufenthaltes.
Unser ambulantes Rehazentrum Balance-Aschaffenburg ist eine Spezialeinrichtung nach § 40 SGB V und von folgenden Kostenträgern anerkannt:
- Alle gesetzlichen Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Bayern
- Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Landwirtschaftliche Alterskasse
- Knappschaft Bahn-See
- Privatkassen und Beihilfe
- Berufsgenossenschaften
- Bundeswehr und Bundespolizei
- zur Durchführung von Ambulanter Rehabilitation und Anschlussrehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
Häufig gestellte Fragen - Physiotherapie / Ergotherapie
Die Behandlungszeit ist abhängig von Ihrer Verordnung und kann zwischen 20-60 Minuten betragen.
Sofern Ihr Arzt auf dem Vordruck keine anderen Angaben gemacht hat, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen beginnen. Eine Pausierung der Behandlungen für 14 Tage ist möglich.
Grundsätzlich werden die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel übernommen.
Gesetzlich Versicherte haben im Regelfall bei einem Heilmittel eine Zuzahlung von 10,- € + 10 % vom Rezeptwert zu leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Nachweis vor der ersten Behandlung mit.
Gesetzlich Versicherte haben im Regelfall bei einem Heilmittel eine Zuzahlung von 10,- € + 10 % vom Rezeptwert zu leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Nachweis vor der ersten Behandlung mit.
Bei Privatversicherten werden die Kosten im Rahmen der vertraglich Vereinbarten Leistungen übernommen. Diese können je nach Krankenversicherung sowie Tarif unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei Ihrer Versicherung.